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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.09.2013 - 2 C 52.11   

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BVerwG, 24.09.2013 - 2 C 52.11 (https://dejure.org/2013,33668)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.2013 - 2 C 52.11 (https://dejure.org/2013,33668)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 2013 - 2 C 52.11 (https://dejure.org/2013,33668)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1; RL 97/81/EG Anhang § 4 Nr. 2; BBesG § 6 Abs. 1, § 12 Abs. 2 Satz 3, § 40 Abs. 4
    Altersteilzeit; Anwendungsvorrang; Arbeitszeit; Billigkeitsentscheidung; Familienzuschlag; Kappungsgrenze; pro-rata-temporis-Grundsatz; Rückforderung; Teilzeit; unterhälftige Teilzeitbeschäftigung; verheiratete Beamte.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1
    Altersteilzeit; Anwendungsvorrang; Arbeitszeit; Billigkeitsentscheidung; Familienzuschlag; Kappungsgrenze; Rückforderung; Teilzeit; pro-rata-temporis-Grundsatz; unterhälftige Teilzeitbeschäftigung; verheiratete Beamte

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 6 Abs 1 BBesG, § 12 Abs 2 S 3 BBesG, § 40 Abs 4 S 1 BBesG, § 40 Abs 4 S 2 BBesG
    Verheiratete Beamte; Kappungsgrenze für Familienzuschlag bei Teilzeitbeschäftigung; Billigkeitsentscheidung bei Rückforderung

  • Wolters Kluwer

    Familienzuschlag der Stufe 1 für verheiratete Besoldungsempfänger entsprechend ihrem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis; Anwendung der Kappungsgrenze bei Übersteigen der Arbeitszeit der Ehegatten ingesamt derjenigen eines Vollzeitbeschäftigten

  • rewis.io

    Verheiratete Beamte; Kappungsgrenze für Familienzuschlag bei Teilzeitbeschäftigung; Billigkeitsentscheidung bei Rückforderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Familienzuschlag der Stufe 1 für verheiratete Besoldungsempfänger entsprechend ihrem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis; Anwendung der Kappungsgrenze bei Übersteigen der Arbeitszeit der Ehegatten ingesamt derjenigen eines Vollzeitbeschäftigten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Familienzuschlag für verheiratete Teilzeit-Beamte

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kürzung des Familienzuschlags eines Beamtenpaares nur bei Überschreitung des Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kürzung des Familienzuschlags eines Beamtenpaares nur bei Überschreitung des Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Kürzung des Familienzuschlags eines Beamtenpaares nur bei Überschreitung der Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 274
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 29.09.2005 - 2 C 44.04

    Teilzeitbeschäftigung; unterhälftige Beschäftigung; Kürzung des kinderbezogenen

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2013 - 2 C 52.11
    § 40 Abs. 4 Satz 1 BBesG statuiert eine Kappungsgrenze, die nicht überschritten werden darf (Urteil vom 29. September 2005 - BVerwG 2 C 44.04 - BVerwGE 124, 227 = Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 34 Rn. 8).

    Aus dieser Zweckbestimmung der Vorschrift folgt zugleich, dass die Obergrenze nicht unterschritten werden darf, wenn beide Ehegatten zusammen die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten erreichen oder überschreiten (Urteil vom 29. September 2005 a.a.O. Rn. 20 f.).

    Es spricht jedoch nichts dafür, dass der Gesetzgeber der von ihm selbst eingeleiteten Entwicklung des Arbeitszeitrechts entgegensteuern wollte, indem die unterhälftige gegenüber der mindestens hälftigen Teilzeitbeschäftigung finanziell überproportional schlechter gestellt werden sollte (vgl. Urteil vom 29. September 2005 a.a.O. Rn. 16).

    Nach § 4 Nr. 1 und 2 des Anhangs sind derartige Leistungen Teilzeitbeschäftigten entsprechend dem zeitlichen Verhältnis der Teilzeit zur Vollzeit, d.h. strikt zeitanteilig zu gewähren (Urteile vom 29. September 2005 a.a.O. S. 238 und vom 25. März 2010 a.a.O. Rn. 19).

  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 72.08

    Ruhegehalt; Ruhegehaltssatz; ruhegehaltfähige Dienstzeiten; Ausbildungszeiten im

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2013 - 2 C 52.11
    Diese sind verpflichtet, ihr Recht den inhaltlichen Vorgaben der Rahmenvereinbarung anzupassen (Urteil vom 25. März 2010 - BVerwG 2 C 72.08 - BVerwGE 136, 165 = Buchholz 239.1 § 6 BeamtVG Nr. 6 jeweils Rn. 17 f.).

    Nach § 4 Nr. 1 und 2 des Anhangs sind derartige Leistungen Teilzeitbeschäftigten entsprechend dem zeitlichen Verhältnis der Teilzeit zur Vollzeit, d.h. strikt zeitanteilig zu gewähren (Urteile vom 29. September 2005 a.a.O. S. 238 und vom 25. März 2010 a.a.O. Rn. 19).

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 15.10

    Rückforderung; Überzahlung; Bezüge; Wechselschichtzulage; Krankheit;

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2013 - 2 C 52.11
    Die Festlegungen sind im Bescheid selbst zu treffen; eine bloße Bereitschaft, dem Beamten später entgegen zu kommen und etwa Ratenzahlung zu vereinbaren, genügt nicht (vgl. Urteile vom 26. April 2012 - BVerwG 2 C 15.10 - Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 35 Rn. 23 ff. sowie - BVerwG 2 C 4.11 - Rn. 17 ff.).
  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 4.11

    Hat ein Beamter zuviel Gehalt bekommen, so muss die Behörde bei der Entscheidung

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2013 - 2 C 52.11
    Die Festlegungen sind im Bescheid selbst zu treffen; eine bloße Bereitschaft, dem Beamten später entgegen zu kommen und etwa Ratenzahlung zu vereinbaren, genügt nicht (vgl. Urteile vom 26. April 2012 - BVerwG 2 C 15.10 - Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 35 Rn. 23 ff. sowie - BVerwG 2 C 4.11 - Rn. 17 ff.).
  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2013 - 2 C 52.11
    Zugleich kommt er der durch Art. 6 Abs. 1 GG begründeten Pflicht nach, Ehe und Familie durch geeignete Maßnahmen zu fördern (Urteil vom 3. November 2005 - BVerwG 2 C 16.04 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 35 Rn. 21 f.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 - BVerfGE 131, 239 ).
  • BVerwG, 01.09.2005 - 2 C 24.04

    Alimentation des barunterhaltsverpflichteten Beamten; Konkurrenz zwischen

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2013 - 2 C 52.11
    Der Zweck des Familienzuschlags der Stufe 1 rechtfertigt es, dass der anspruchsbegründende Tatbestand der Ehe nur einmal berücksichtigt wird, auch wenn beide Ehegatten besoldungsberechtigt sind (Urteil vom 1. September 2005 - BVerwG 2 C 24.04 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 33 Rn. 15).
  • BVerwG, 03.11.2005 - 2 C 16.04

    Familienzuschlag der Stufe 1; Eigenmittelgrenze; Bruttoprinzip; Barunterhalt;

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2013 - 2 C 52.11
    Zugleich kommt er der durch Art. 6 Abs. 1 GG begründeten Pflicht nach, Ehe und Familie durch geeignete Maßnahmen zu fördern (Urteil vom 3. November 2005 - BVerwG 2 C 16.04 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 35 Rn. 21 f.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 - BVerfGE 131, 239 ).
  • BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 437/05

    Tarifauslegung - Ehegattenanteil im Ortszuschlag - Konkurrenzregelung

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2013 - 2 C 52.11
    Im Übrigen kommt der Bezugnahme auf den Höchstbetrag nur bei der Eingrenzung der Berücksichtigung entsprechender tarifvertraglicher Leistungen eine sinnvolle Begrenzungsfunktion zu (vgl. BAG, Urteil vom 27. April 2006 - 6 AZR 437/05 - BAGE 118, 123 Rn. 18), während sie im Falle der dienstrechtlichen Zuschlagsberechtigung sachfremd wäre.
  • BVerwG, 25.09.2008 - 2 B 104.07

    Eingreifen der Kürzungsregelung des § 40 Abs. 4 S. 1 Bundesbesoldungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2013 - 2 C 52.11
    Die Höhe bemisst sich nach § 40 Abs. 4 Satz 1 und 2 BBesG (vgl. Beschluss vom 25. September 2008 - BVerwG 2 B 104.07 - juris Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2012 - 1 A 2699/10

    Einbeziehung des Unterhaltsbeitrages nach § 38 BeamtVG in die Regelung des § 40

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2013 - 2 C 52.11
    Das in § 40 Abs. 4 Satz 1 BBesG genannte Tatbestandsmerkmal "in Höhe von mindestens der Hälfte des Höchstbetrages der Stufe 1 des Familienzuschlags" bezieht sich ausschließlich auf die 3. Alternative der "entsprechenden Leistungen" (ebenso etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. September 2012 - 1 A 2699/10 - ZBR 2013, 91 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13

    Analogie; anteilige Zuschlagsgewährung; Aufnahme in die Wohnung; Doppelwohnsitz;

    Der ehe- und familienbezogene Zweck des Familienzuschlags rechtfertigt es, dass er insgesamt nur einmal gezahlt wird, auch wenn beide Ehegatten besoldungsberechtigt sind (stRspr; vgl. zuletzt Urteil vom 24. September 2013 - BVerwG 2 C 52.11 - juris Rn. 12).
  • VG Sigmaringen, 26.01.2022 - 4 K 187/21

    Kinderbezogener Familienzuschlag; Verfassungswidrigkeit

    Ausgehend von diesen Maßstäben liegt eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung vor, indem bei zwei Teilzeitbeschäftigten, die zusammen mindestens die regelmäßige Arbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigung erreichen, eine jedenfalls teilweise Addition der Arbeitskraft für die Gewährung des vollen kinderbezogenen Familienzuschlags erfolgt, wohingegen bei zwei Teilzeitbeschäftigten, die zusammen nicht die regelmäßige Arbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigung erreichen, eine solche Addition nicht erfolgt und die Kürzung nach § 8 LBesGBW vorgenommen wird (vgl. zur Unvereinbarkeit in einer solchem Konstellation hinsichtlich des ehebezogenen Teils des Familienzuschlags BVerwG, Urteil vom 24. September 2013 - 2 C 52.11 -, juris Rn. 15).

    Damit lag der Regelung allein die Vorstellung einer Begrenzung nach oben hin zugrunde, nicht jedoch auch eine Aussage zu der sich zur damaligen Zeit nicht stellenden Frage, ob damit auch eine Addition der Arbeitszeit ausgeschlossen sein sollte, wenn zusammen nicht die volle Arbeitszeit einer Person erreicht wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2013 - 2 C 52.11 -, juris Rn. 12 ff.).

    Zudem lässt sich der hier festgestellte Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nicht durch eine verfassungskonforme Auslegung des § 41 Abs. 4 Satz 1 LBesGBW erreichen (so zum ehebezogenen Teil des Familienzuschlags im Bundesbesoldungsgesetz [§ 40 Abs. 4 Satz 1 BBesG] BVerwG, Urteil vom 24. September 2013 - 2 C 52.11 -, juris Rn. 10 ff.; gegen eine verfassungskonforme Auslegung insoweit wohl Möller , in: Schwegmann/Summer, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, § 40 BBesG Rn. 94, der die Gewährung von weniger als des vollen, einmaligen ehebezogenen Familienzuschlags bei Teilzeitbeschäftigten, die zusammen nicht die Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten erreichen, als systembedingt hinzunehmen ansieht).

  • BVerwG, 06.04.2017 - 2 C 12.16

    Altersdiskriminierende Besoldung von Beamten begründet weiterhin Zahlungsanspruch

    Der pro rata temporis-Grundsatz, der in § 4 Nr. 2 des Anhangs zur Richtlinie Nr. 97/81/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeit (ABl. EG Nr. L 14 vom 20. Januar 1998 S. 9, ber. ABl. EG Nr. L 128 vom 30. April 1998 S. 71) verankert ist, gibt vor, dass Teilzeitbeschäftigten Leistungen, insbesondere das Entgelt, entsprechend dem zeitlichen Verhältnis der Teilzeit zur Vollzeit, d.h. strikt zeitanteilig zu gewähren sind (BVerwG, Urteile vom 29. September 2005 - 2 C 44.04 - BVerwGE 124, 227 , vom 26. März 2009 - 2 C 12.08 - Buchholz 240 § 47 BBesG Nr. 11 Rn. 16, vom 25. März 2010 - 2 C 72.08 - BVerwGE 136, 165 Rn. 19, vom 24. September 2013 - 2 C 52.11 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 46 Rn. 25 und vom 28. Oktober 2015 - 2 C 15.15 - Buchholz 240 § 45 BBesG Nr. 2 Rn. 19).
  • OVG Niedersachsen, 24.06.2014 - 20 BD 1/14

    Zusätzliche Rechtfertigung eines disziplinarrechtlichen Einschreitens gegen den

    Damit hat der Kläger lediglich eine Billigkeitsentscheidung eingefordert, zu der die J. ohnehin bereits kraft Gesetzes verpflichtet war (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.9.2013 - BVerwG 2 C 52.11 -, juris Rdnr. 28).
  • BVerwG, 20.10.2022 - 2 C 30.20

    Erschwerniszulage für den Dienst zu wechselnden Zeiten bei Teilzeitbeschäftigung

    Diese sind verpflichtet, ihr Recht den inhaltlichen Vorgaben der Rahmenvereinbarung anzupassen (BVerwG, Urteile vom 25. März 2010 - 2 C 72.08 - BVerwGE 136, 165 Rn. 17 f. und vom 24. September 2013 - 2 C 52.11 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 46 Rn. 23).

    Der sachliche Anwendungsbereich ist ebenfalls eröffnet, denn der darin enthaltene Grundsatz der Nichtdiskriminierung von Teilzeitbeschäftigten ist auch beim Arbeitsentgelt zu gewährleisten (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Juni 2010 - C-395/08 - NZA 2010, 753 Rn. 32, 38; BVerwG, Urteil vom 24. September 2013 - 2 C 52.11 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 46 Rn. 25).

    Ungleiche Beschäftigungsbedingungen für Voll- und Teilzeitbeschäftigte sind im Regelfall nur insoweit zulässig, als die Ungleichbehandlung dem unterschiedlichen zeitlichen Arbeitsumfang Rechnung trägt (BVerwG, Urteile vom 25. März 2010 - 2 C 72.08 - BVerwGE 136, 165 Rn. 19 und vom 24. September 2013 - 2 C 52.11 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 46 Rn. 25).

  • OVG Niedersachsen, 24.04.2020 - 5 LB 129/18

    Benachteiligung wegen des Geschlechts; Kopftuchverbot; religiöse Benachteiligung;

    "Der pro rata temporis-Grundsatz, der in § 4 Nr. 2 des Anhangs zur Richtlinie Nr. 97/81/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeit (ABl. EG Nr. L 14 vom 20. Januar 1998 S. 9, ber. ABl. EG Nr. L 128 vom 30. April 1998 S. 71) verankert ist, gibt vor, dass Teilzeitbeschäftigten Leistungen, insbesondere das Entgelt, entsprechend dem zeitlichen Verhältnis der Teilzeit zur Vollzeit, d.h. strikt zeitanteilig zu gewähren sind (BVerwG, Urteile vom 29. September 2005 - 2 C 44.04 - BVerwGE 124, 227 , vom 26. März 2009 - 2 C 12.08 - Buchholz 240 § 47 BBesG Nr. 11 Rn. 16, vom 25. März 2010 - 2 C 72.08 - BVerwGE 136, 165 Rn. 19, vom 24. September 2013 - 2 C 52.11 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 46 Rn. 25 und vom 28. Oktober 2015 - 2 C 15.15 - Buchholz 240 § 45 BBesG Nr. 2 Rn. 19).
  • BVerwG, 14.09.2023 - 2 A 1.22

    R. ./. Bundesrepublik Deutschland - Rückforderung von Bezügen (Auslandsbezüge)

    Ist sie fehlerhaft, bewirkt dies die Rechtswidrigkeit des Rückforderungsbescheids (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 1993 âEURŒ- 10 A 1.91 - Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 65 S. 8 f., vom 26. April 2012 - 2 C 15.10 - Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 35 Rn. 29, vom 26. April 2012 - 2 C 4.11 -âEURŒ juris Rn. 23 und vom 24. September 2013 - 2 C 52.11 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 46 Rn. 28).

    Dabei ist jedoch nicht die gesamte Rechtsbeziehung, aus welcher der Bereicherungsanspruch erwächst, nochmals unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu würdigen, sondern auf das konkrete Rückforderungsbegehren und vor allem auf die Modalitäten der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensumstände des Beamten abzustellen (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. April 2012 - 2 C 15.10 -âEURŒ Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 35 Rn. 24, vom 26. April 2012 - 2 C 4.11 - juris Rn. 18 und vom 24. September 2013 - 2 C 52.11 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 46 Rn. 28).

  • BVerwG, 28.10.2015 - 2 C 15.15

    Altersteilzeit; Blockmodell; Freistellungsphase; Arbeitsphase; Zulage;

    Dieser gibt vor, dass Teilzeitbeschäftigten Leistungen, insbesondere das Entgelt, entsprechend dem zeitlichen Verhältnis der Teilzeit zur Vollzeit, d.h. strikt zeitanteilig zu gewähren sind (BVerwG, Urteile vom 29. September 2005 - 2 C 44.04 - BVerwGE 124, 227 , vom 26. März 2009 - 2 C 12.08 - Buchholz 240 § 47 BBesG Nr. 11 Rn. 13, vom 25. März 2010 - 2 C 72.08 - BVerwGE 136, 165 Rn. 19 und vom 24. September 2013 - 2 C 52.11 - NVwZ-RR 2014, 274 Rn. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2022 - 4 S 1877/21

    Anerkennung ruhgehaltfähiger Dienstzeiten, hier: Ausbildungszeiten und Mehrarbeit

    § 6 Abs. 1 Satz 3 HS 1 sowie § 10 Satz 3 BeamtVG a.F. tragen dem unionsrechtlichen Grundsatz "pro rata temporis" Rechnung (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 24.09.2013 - 2 C 52.11 -, Juris Rn. 22 ff.).
  • BVerwG, 06.06.2014 - 2 BN 1.13

    Gerichtsvollzieher; Bürokosten; Kostenabgeltung; Aufwandsentschädigung;

    Die in § 3 Abs. 1 Satz 2 GVBEntschV 2001-2003 getroffene Regelung, die eine Verminderung des Höchstbetrags an den entsprechenden Beschäftigungsumfang knüpft, dürfte schließlich dem unionsrechtlichen pro-rata-temporis Grundsatz entsprechen (vgl. hierzu etwa zuletzt Urteil vom 24. September 2013 - BVerwG 2 C 52.11 - NVwZ-RR 2014, 274 Rn. 21 ff.).
  • VG Karlsruhe, 19.02.2015 - 9 K 1815/14

    Billigkeitsentscheidung bei Rückforderung zu viel gezahlter Beihilfe

  • VG Berlin, 08.04.2019 - 5 K 92.17

    Rückforderung überzahlter Dienstbezüge bei noch nicht verjährten Ansprüchen

  • VG Berlin, 27.02.2024 - 5 K 56.22

    Rückforderung von Bezügen

  • VG Berlin, 22.06.2017 - 36 K 66.16

    Höhe des Familienzuschlags bei Betreuung der gemeinsamen Kinder nach dem

  • VGH Bayern, 06.09.2023 - 3 B 23.733

    Voller Dienstkleidungszuschuss auch für Teilzeitbeschäftigte Beamte der

  • VGH Bayern, 16.07.2015 - 14 ZB 14.921

    Altersteilzeit im Blockmodell

  • VG Berlin, 15.01.2019 - 5 K 184.17

    Rückforderung einer Überzahlung von Versorgungsbezügen; Notwendigkeit einer

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    Altersteilzeit; Anwendungsvorrang; Arbeitszeit; Billigkeitsentscheidung; Familienzuschlag; Kappungsgrenze; Rückforderung; Teilzeit; pro-rata-temporis-Grundsatz; unterhälftige Teilzeitbeschäftigung; verheiratete Beamte

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